Tiermedizinische Fachangestellte – Fortbildungen auf einen Blick

Seit 2009 können Organisator*innen ihre Fortbildungsveranstaltungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) bei der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen (AG TFA) einreichen. Von der AG TFA anerkannte Fortbildungsstunden können zur Einstufung in die Tätigkeitsgruppe II bzw. III des Gehaltstarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelfer*innen führen.

Hier kommst du zu unserem kostenlosen Info Video rund um die AG TFA Fortbildungsstunden, in dem dir die Mitglieder vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) die wichtigsten Fragen beantworten!

Die AG TFA setzt sich paritätisch aus jeweils drei Vorstandsmitgliedern des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) zusammen.

Das ist die Zeit, die von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen (AG TFA) für Seminare, Vorträge, Workshops und interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote nach genauer Prüfung anerkannt wurde. Eine Fortbildungsstunde umfasst immer 45 Minuten.

Unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen zur Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppe II oder III des Gehaltstarifvertrages für TFA.

Hier einen Auszug aus dem Gehaltstarifvertrag für TFA vom Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Tätigkeitsgruppe I: Grundgehalt. Tiermedizinische*r Fachangestellte*r/Tierarzthelfer*in mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Tätigkeitsgruppe II: 12 % Zuschlag. Tiermedizinische*r Fachangestellte*r/Tierarzthelfer*in mit anerkannten Fortbildungen im Gesamtumfang von mindestens 24 Stunden (8 anerkannte Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr) auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich.

Tätigkeitsgruppe III: 22 % Zuschlag. Tiermedizinische*r Fachangestellte*r/Tierarzthelfer*innen mit anerkannte und/oder geregelte Fortbildungsmaßnahme(n) von insgesamt mindestens 96 Stunden (mindestens 16 anerkannte Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr). Die Fortbildungsstunden, die zur Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppe II geführt haben, (mindestens 24 Stunden) sind auf die 96 Fortbildungsstunden anzurechnen.

 

Auf jedem Webinar ist verzeichnet, ob es AG TFA-Fortbildungsstunden gibt und wie viele es dafür gibt. Am Ende eines anerkannten Webinars gelangst du zu einem Single-Choice-Test, welchen du bei erfolgreicher Teilnahme als Teilnahmebescheinigung zertifiziert und als Download zur Verfügung gestellt bekommst.

Da bist du bei uns genau richtig! Denn unsere Webinare sind von der Arbeitsgemeinschaft für tiermedizinische Fachangestellte (AG TFA) anerkannt. Schaue doch selbst mal auf unser breites Fortbildungsangebot rein: Webinare

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