Tierärzte – Fortbildungen auf einen Blick

Seit 1974 können Organisator*innen ihre Fortbildungsveranstaltungen für Tierärzte bei der Akademie für tierärztliche Fortbildungen (ATF) der Bundestierärztekammer (BTK) zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen einreichen.

Finde heraus, wie Nicht-Präsenzfortbildungen in deinem Bundesland anerkannt werden

Dein Bundesland:
Anerkennung von Nicht-Präsenzfortbildungen:
maximal 50 %

Link zur Website der Tierärztekammer

Stand: 23.11.2023

Haftungshinweis: Wir übernehmen keine Garantie in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und haften nicht für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

Anerkennung von Fortbildungsstunden:

Wir freuen uns, dir mitzuteilen, dass Fortbildungsveranstaltungen, die von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) oder der Österreichischen Tierärztekammer anerkannt wurden, auch von der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) anerkannt sind. Diese Anerkennung erfolgt auf Gegenseitigkeit zwischen den Verbänden, was bedeutet, dass ATF-Stunden in der Schweiz anerkannt werden und umgekehrt.

Die Anerkennung erfolgt gemäß den Standards der ATF, wobei 1 ATF-Stunde bzw. 1 Bildungsstunde (ÖTK) einer Einheit (FBS) oder einer Weiterbildungsstunde (WBS) entspricht. Diese Zusammenarbeit ermöglicht einen grenzüberschreitenden Austausch von Fortbildungsinhalten und stärkt die internationalen Beziehungen innerhalb der tierärztlichen Gemeinschaft.

Für weitere Informationen und zur Klärung spezifischer Anliegen bezüglich der Anerkennung von ATF-Stunden in der Schweiz oder in Österreich empfehlen wir, sich direkt mit der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bzw. der Österreichischen Tierärztekammer in Verbindung zu setzen. Informationen dazu findest du auf den offiziellen Websites der entsprechenden Verbände.

Wir setzen uns dafür ein, dir den bestmöglichen Zugang zu qualitativ hochwertiger Fortbildung zu bieten und stehen dir bei Fragen gerne zur Verfügung.

Die Akademie für tierärztliche Fortbildung ist eine veterinärmedizinische Organisation in Deutschland. Sie ist die Fortbildungsorganisation der Bundestierärztekammer für die postgraduale Fort- und Weiterbildung von Tierärzten. Ihr Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung von Fortbildungen.

Das ist die Zeit, die von der Akademie für tierärztliche Fortbildungen zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen (ATF) für Seminare, Vorträge, Workshops und interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote nach genauer Prüfung anerkannt wurde. Eine Fortbildungsstunde (1 ATF Stunde) umfasst immer 60 Minuten.

Mit Erlangung der Approbation hat jede Tierärztin und jeder Tierarzt eine Fortbildungspflicht, um immer den aktuellen Stand des medizinischen Fortschrittes zu gewährleisten. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht muss der Kammer auf Anforderung nachgewiesen werden. Die Regelungen zum Umfang der Fortbildungspflicht variieren von Kammer zu Kammer, orientieren sich aber an den Vorgaben der Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer.

Demnach umfasst die Fortbildungspflicht für Tierärztinnen und Tierärzte ohne weitere Spezialisierung im Beruf 20 Stunden/Jahr. In welcher Form diese zu erbringen sind – etwa online oder Präsenz – regelt jede Tierärztekammer für sich. Anrechenbar sind grundsätzlich nur Fortbildungen, die von der Kammer oder von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) der BTK anerkannt wurden. Eine ATF-Anerkennung wird nur bei gesicherter Eignung der Angebote vergeben.

Hier ein Auszug der Berufsordnung der Tierärztekammer Hessens*:

Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt für

Tierärzte ohne Zusatzbezeichnung mindestens 20 Stunden/ Jahr

Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung mindestens 24 Stunden/Jahr (davon mindestens 6 Stunden/Jahr fachbezogen)

Fachtierärzte mindestens 30 Stunden/Jahr (davon mindestens 15 Stunden/Jahr fachbezogen)

Zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte mindestens 40 Stunden/Jahr (davon mindestens 20 Stunden/Jahr im Gebiet der Ermächtigung)

Führt ein Tierarzt mehrere Zusatz- und/oder Fachtierarztbezeichnungen, so umfasst die Fortbildungspflicht mindestens die Summe der fachbezogenen Fortbildungsstunden (24 bzw. 30 Stunden) für die jeweiligen Zusatz- und/oder Fachtierarztbezeichnungen. Diese Summe darf die Mindestfortbildungszeit (24 bzw. 30 Stunden) nicht unterschreiten. Anrechenbar sind nur Fortbildungen, die von der Landestierärztekammer Hessen oder der Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer anerkannt sind.

Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fortbildung können mit maximal 25 % der gesamten Fortbildungszeit anerkannt werden.

*Bitte achte auch auf die jeweilige Berufsordnung deiner Tierärztekammer in deinem Bundesland

Es dürfen maximal die Hälfte der Stunden auch als Online-Webinar gesammelt werden. Bitte achte auch auf die jeweilige Berufsordnung deiner Tierärztekammer in deinem Bundesland.

Auf jedem Webinar ist verzeichnet, ob es ATF-Fortbildungsstunden und wie viele es dafür gibt. Am Ende eines anerkannten Webinars gelangst du zu einem Single-Choice-Test, welchen du bei erfolgreicher Teilnahme als Teilnahmebescheinigung zertifiziert und als Download zur Verfügung gestellt bekommst.

Da bist du bei uns genau richtig! Denn unsere Webinare sind von der Akademie für tierärztliche Fortbildungen (ATF) anerkannt. Schaue doch selbst mal auf unser breites Fortbildungsangebot rein: Webinare

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